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Ab
wann kann ich mich versichern und wie geht das?
Wenn Sie Ihren Arbeitgeber im Laufe eines
Jahres wechseln, können Sie sich sofort ab Beginn des neuen
Arbeitsvertrages bei einer PKV versichern, auch wenn die
Versicherungspflichtgrenze erst beim
neuen Arbeitgeber überschritten wird.
Wechseln Sie den Arbeitgeber nicht und
Ihr Einkommen steigt im laufenden Jahr über die
Versicherungspflichtgrenze, können Sie
frühestens zum 1.1. des darauf folgenden Jahres in die PKV wechseln.
Erfüllen Sie bereits alle Voraussetzungen
für einen Wechsel, muss zwischen dem Kündigungszeitpunkt für die
"Gesetzliche" und dem Beginn der privaten KV ein Zeitraum von zwei
vollen Monaten liegen. Beispiel: Sie kündigen am 25.04. Frühester
Beginn in der PKV wäre dann der 01.07.
Diese Kündigung sollten Sie jedoch erst
dann aussprechen, wenn Ihnen die schriftliche Annahmezusage der PKV
vorliegt!! Daher ist es wichtig, einen entsprechenden Antrag
möglichst frühzeitig bei der PKV zu stellen. Aufgrund von
Vorerkrankungen oder anderen Risikofaktoren kann diese Sie ablehnen.
Und
dann stehen Sie ganz ohne Versicherung da....? Nein, nicht ganz. Durch die
bestehende Pflicht zur Versicherung ist die Kündigung bei einer
"Gesetzlichen" unwirksam. Es bliebe also alles, wie es war.
Eine PKV muss einer
Kündigungsrücknahme nicht zustimmen! Dann müssten Sie in den neuen
Basistarif, der teuer ist und auch nur gesetzliche Leistungen bietet.
Ändert sich Ihr Status (z.B. Wechsel als
Angestellter in die Selbständigkeit), ist eine Kündigung nicht
notwendig, da Sie durch die Abmeldung durch Ihren Arbeitgeber nichts
weiter unternehmen müssen.

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ACHTUNG!
Werbung
für die private Krankenversicherung mit einem
Monatsbeitrag
"ab 59 EUR"
o.ä.
ist
unseriös!! |
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