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Diese Voraussetzungen gelten auch für Beamte und ihre Familienangehörigen, wenn sie in einen beihilfekonformen Standardtarif wechseln wollen.
Auch vor dem 55. Lebensjahr ist ein Wechsel in den Standardtarif möglich, wenn der Versicherte etwa erwerbsunfähig ist und vorzeitig in Rente oder Pension geht. Voraussetzungen für die Zulassung sind, dass der Versicherte eine gesetzliche Rente oder ein Beamten-Ruhegehalt bezieht, seit zehn Jahren in einem zuschussfähigen Tarif vorversichert ist und dass sein Gesamteinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Die Versicherungsprämien im Standardtarif sind auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der GKV begrenzt; dieser beträgt derzeit rund 570 Euro monatlich. Für Beihilfeberechtigte verringert sich der Höchstbeitrag entsprechend dem notwendigen Versicherungsumfang auf 50, 30 oder 20 Prozent des GKV-Beitrages. Sind Ehepaare jeweils im Standardtarif versichert, zahlen beide zusammen höchstens 150 Prozent des durchschnittlichen GKV-Maximums, wenn die Summe ihrer Einkünfte nach dem Einkommensteuerrecht unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Mit der Begrenzung der Versicherungsprämien ist allerdings eine Begrenzung des Versicherungsumfangs verbunden. Auch der behandelnde Arzt darf weniger berechnen. Standardtarifversicherte sind zwar weiter Privatpatienten, aber bei ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen ist der Honoraranspruch auf den 1,7-fachen Gebührensatz beschränkt. Bereits bei Beginn der Behandlung müssen die Versicherten daher auf ihren Status hinweisen.
Auch die Wahl eines höheren Selbstbehalts lohnt sich. Das führt in mehr als 50 Prozent aller Fälle ohne Verschlechterung der Versicherungsleistungen zu erheblichen Beitragsersparnissen. (...)
§ 204 des Versicherungsvertragsgesetzes erlaubt darüber hinaus grundsätzlich einem Versicherungsnehmer auch einen Wechsel in Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte. Ein Kunde darf sich für preiswertere Tarife entscheiden und beim Wechsel die über Jahre gesammelten Alterungsrückstellungen, die im Beitrag enthalten sind, mitnehmen. Das wirkt sich auf die neue Prämie teilweise extrem kostensenkend aus.
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