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Kinder können nicht beitragsfrei über
Vater oder Mutter gesetzlich krankenversichert werden, wenn ein Elternteil
mehr als sein Partner verdient, die
Jahresarbeitsentgeltgrenze
überschritten wird und er/sie privat krankenversichert ist. Die
entsprechenden gesetzlichen Regelungen dazu sieht das Bundessozialgericht
(BSG) in Kassel als eindeutig und verfassungskonform an.
Laut Sozialgesetzbuch ist die beitragsfreie
Familienversicherung dann nicht möglich, wenn ein Ehepartner Mitglied in
der privaten Krankenversicherung ist, wenn sein Einkommen über der
Jahresarbeitsentgeltgrenze (entscheidend für Pflicht- oder freiwillige
Versicherung) liegt und wenn er ein höheres
Einkommen als sein gesetzlich versicherter Ehepartner hat. Dabei ist es
laut BSG unerheblich, wie viele Kinder ein Ehepaar hat und ob die Partner
getrennt voneinander leben. (AZ: B 12 KR 8/00 R).
Grundsätzlich bedeutet dies also, dass
Kinder fast immer bei dem Ehepartner versichert sein müssen, der das meiste
verdient. Das kann somit auch der gesetzlich versicherte Partner sein,
wenn er höhere Einkünfte hat als der privat versicherte Partner.

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