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Bei wem sind die Kinder versichert?

Kinder können nicht beitragsfrei über Vater oder Mutter gesetzlich krankenversichert werden, wenn ein Elternteil mehr als sein Partner verdient, die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird und er/sie privat krankenversichert ist. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen dazu sieht das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel als eindeutig und verfassungskonform an.

Laut Sozialgesetzbuch ist die beitragsfreie Familienversicherung dann nicht möglich, wenn ein Ehepartner Mitglied in der privaten Krankenversicherung ist, wenn sein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (entscheidend für Pflicht- oder freiwillige Versicherung) liegt und wenn er ein höheres Einkommen als sein gesetzlich versicherter Ehepartner hat. Dabei ist es laut BSG unerheblich, wie viele Kinder ein Ehepaar hat und ob die Partner getrennt voneinander leben. (AZ: B 12 KR 8/00 R).

Grundsätzlich bedeutet dies also, dass Kinder fast immer bei dem Ehepartner versichert sein müssen, der das meiste verdient. Das kann somit auch der gesetzlich versicherte Partner sein, wenn er höhere Einkünfte hat als der privat versicherte Partner.

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