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Die Beiträge und deren Höhe in der PKV

Da in der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht das Prinzip der Solidargemeinschaft gilt, sondern jeder nach individuellen Kriterien beurteilt wird (Äquivalenzprinzip), könnten die Beiträge für Rentner bis über 580 EUR pro Monat steigen.
Dem hat der Gesetzgeber jedoch seit 2000 einen Riegel vorgeschoben. Durch die Zahlung eines 10%igen Zuschlags wird bei allen PKV-Unternehmen sichergestellt, dass der Versicherungsnehmer im Rentenalter in der PKV nicht mehr zahlt, als höchstens durchschnittlich in der GKV.

Wer also die gesetzliche Krankenversicherung verlassen möchte, sollte wissen, dass sich in der PKV die Höhe der monatlichen Versicherungsprämie ausschließlich an seinen persönlichen Umständen bemisst. Alter, Gesundheitszustand, Geschlecht (Frauen zahlen u. a. wegen Schwangerschaften und der höheren Lebenserwartung mehr) und der Umfang der Versicherungsleistungen bestimmen die Kosten. Durch geschickte Zusammenstellung des Versicherungsschutzes lassen sich dadurch mehrere tausend Euro im Jahr sparen.

Ein guter Versicherungsvermittler kann Ihnen sicher auch die Beitragsverläufe von verschiedenen Gesellschaften und deren Tarifen nennen und zeigen. Diese Zahlen haben eine sehr hohe Aussagekraft.

Die Policen der PKV folgen dem Baukastenprinzip. Zur Grundausstattung gehören lediglich ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Bereits in diesem Bereich hat der Kunde die Wahl:

  • Die ambulante Versorgung umfasst ärztliche Therapie, Medikamente, Heilpraktiker, Psychotherapien, Massagen, Krankengymnastik. Für Heil- und Hilfsmittel (z. B. Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte oder Rollstühle) lassen sich verschiedene Leistungsumfänge festlegen, die direkt auf den Beitrag wirken.

  • Die stationären Leistungen beziehen sich auf die Versorgung im Krankenhaus. Auf den ersten Blick mag es sehr attraktiv sein, von der PKV ein Einzelzimmer mit täglicher Chefarztvisite versprochen zu bekommen. Sobald man jedoch die finanzielle Seite betrachtet, zeigt sich, dass das durchaus annehmbare Doppelzimmer den Charme eines um mehrere hundert Euro reduzierten Jahresbeitrags hat.

  • Der Zahnschutz enthält sämtliche Maßnahmen von Zahnärzten, Kieferchirurgen und Kieferorthopäden. Die PKV gestattet die Wahl zwischen der (teuren) Komplettübernahme der Kosten oder der (erheblich billigeren) Variante, bei der die Kasse zwischen ca. 50 und bis 100 Prozent der Inlays, Kronen, Brücken, Prothesen oder auch andere Eingriffe bezahlt.

  • Die Entscheidung der Selbstbeteiligung muss der Kunde nach sorgfältiger Abwägung aller Risiken und persönlichen Lebensumstände selbst treffen. In schwierigen Fällen ist die Konsultation eines Versicherungsexperten dringend geraten. Die anderen Teile der Police lassen sich beliebig anfügen.

  • Das Krankenhaustagegeld lohnt sich für Arbeitnehmer kaum. In der Berechnung muss man den dafür fälligen Monatsbeitrag (etwa 15 EUR für 50 EUR ausgezahltes Tagegeld) gegeneinander abschätzen.

  • Wichtiger ist da schon das Krankentagegeld. Wird es versichert, erhält man den vereinbarten Tagessatz netto, im Gegensatz zur GKV, wo davon noch Steuern und Sozialversicherungsabgaben abzuführen sind und die Höhe begrenzt ist (ca. 80 EUR). Das Tagegeld wird in der PKV zeitlich unbegrenzt gezahlt und kann das Nettoeinkommen voll abdecken. In der GKV ist nach der 78. Woche innerhalb von drei Jahren Schluss.

Zwei Faktoren können eine PKV teuer machen: Kinder und Alter. Faustregel: Alleinverdiener mit einem Kind oder Doppelverdiener mit zwei Kindern liegen bei der PKV noch im günstigen Bereich. Sobald eine Familie mehr Kinder hat, ist sie in der GKV besser aufgehoben, denn dort muss nicht jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag zahlen.

Je älter ein privat Versicherter ist, desto höher wird das Risiko seiner Erkrankungen eingeschätzt. Es gibt mehrere Möglichkeiten diesen Druck zu entlasten. Ältere Personen ab 55 Jahre können beispielsweise auf den Standardtarif umsteigen, der auf dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen liegt und auch nicht mehr kostet als deren durchschnittlicher Höchstbeitrag. Das ist gesetzlich so geregelt.
Großer Vorteil: Die bisher gebildeten Alterungsrückstellungen werden voll angerechnet. Bei einem langjährig Versicherten sinkt der Beitrag dadurch ganz erheblich.

Die Frage, ob man in die Gesetzliche zurück kann, stellt sich damit eigentlich nicht, denn der Standardtarif bietet sogar mehr als die GKV und ist durch die Alterungsrückstellungen deutlich günstiger!

Langfristig denkende junge Versicherungsnehmer entziehen sich der Preisspirale, in dem sie die gesparten Beiträge der Einstiegsjahre in einem Aktienfonds oder einer (zusätzlichen) klassischen Rentenversicherung anlegen und daraus die späteren Prämien mildern. Dies hat den weiteren Vorteil, dass man selbst über das Geld verfügt.

Hat man sich aber für einen Beitragsentlastungstarif entschieden, ist das Geld weg. Andererseits sind diese Tarife sehr günstig, bei Arbeitnehmern umso mehr, weil der Arbeitgeber beteiligt wird.

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