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Die
Beiträge und deren Höhe in der PKV
Da
in der privaten
Krankenversicherung (PKV) nicht das Prinzip der Solidargemeinschaft
gilt, sondern jeder nach individuellen Kriterien beurteilt wird
(Äquivalenzprinzip), könnten
die Beiträge für Rentner bis über 580 EUR pro Monat steigen.
Dem hat
der Gesetzgeber jedoch seit 2000 einen Riegel vorgeschoben. Durch die
Zahlung eines 10%igen Zuschlags wird bei allen PKV-Unternehmen
sichergestellt, dass der Versicherungsnehmer im Rentenalter in der PKV
nicht mehr zahlt, als höchstens durchschnittlich in der GKV.
Wer
also die gesetzliche Krankenversicherung verlassen möchte, sollte wissen,
dass sich in der PKV die Höhe
der monatlichen Versicherungsprämie ausschließlich an seinen
persönlichen Umständen bemisst. Alter, Gesundheitszustand, Geschlecht
(Frauen zahlen u. a. wegen Schwangerschaften und der höheren
Lebenserwartung mehr) und der Umfang der
Versicherungsleistungen bestimmen die Kosten. Durch geschickte
Zusammenstellung des Versicherungsschutzes lassen sich dadurch mehrere
tausend Euro im Jahr sparen.
Ein
guter Versicherungsvermittler kann Ihnen sicher auch die Beitragsverläufe
von verschiedenen Gesellschaften und deren Tarifen nennen und zeigen.
Diese Zahlen haben eine sehr hohe Aussagekraft.
Die
Policen der PKV folgen dem Baukastenprinzip. Zur Grundausstattung gehören
lediglich ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Bereits in
diesem Bereich hat der Kunde die Wahl:
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Die
ambulante Versorgung umfasst ärztliche Therapie,
Medikamente, Heilpraktiker, Psychotherapien, Massagen,
Krankengymnastik. Für Heil- und Hilfsmittel (z. B. Brillen,
Kontaktlinsen, Hörgeräte oder Rollstühle) lassen sich
verschiedene Leistungsumfänge festlegen, die direkt auf den Beitrag
wirken.
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Die
stationären Leistungen beziehen sich auf die Versorgung im
Krankenhaus. Auf den ersten Blick mag es sehr attraktiv sein, von
der PKV ein Einzelzimmer mit täglicher Chefarztvisite versprochen
zu bekommen. Sobald man jedoch die finanzielle Seite betrachtet,
zeigt sich, dass das durchaus annehmbare Doppelzimmer den Charme
eines um mehrere hundert Euro reduzierten Jahresbeitrags hat.
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Der
Zahnschutz enthält sämtliche Maßnahmen von Zahnärzten,
Kieferchirurgen und Kieferorthopäden. Die PKV gestattet die Wahl
zwischen der (teuren) Komplettübernahme der Kosten oder der
(erheblich billigeren) Variante, bei der die Kasse zwischen ca. 50
und bis 100 Prozent der Inlays, Kronen, Brücken, Prothesen oder auch
andere Eingriffe bezahlt.
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Wichtiger
ist da schon das Krankentagegeld. Wird es versichert, erhält
man den vereinbarten Tagessatz netto, im Gegensatz zur GKV, wo davon
noch Steuern und Sozialversicherungsabgaben abzuführen sind und die
Höhe begrenzt ist (ca. 80 EUR). Das Tagegeld wird in der PKV
zeitlich unbegrenzt gezahlt und kann das Nettoeinkommen voll
abdecken.
In der GKV ist nach der
78. Woche innerhalb von drei Jahren Schluss.
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Zwei
Faktoren können eine PKV teuer machen: Kinder und Alter. Faustregel:
Alleinverdiener mit einem Kind oder Doppelverdiener mit zwei Kindern
liegen bei der PKV noch im günstigen Bereich. Sobald eine Familie mehr
Kinder hat, ist sie in der GKV besser aufgehoben, denn dort muss nicht
jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag zahlen.
Je
älter ein privat Versicherter ist, desto höher wird das Risiko seiner
Erkrankungen eingeschätzt. Es gibt mehrere Möglichkeiten diesen Druck zu
entlasten. Ältere Personen ab 55 Jahre können beispielsweise auf den
Standardtarif umsteigen, der auf dem Leistungsniveau der gesetzlichen
Krankenkassen liegt und auch nicht mehr kostet als deren
durchschnittlicher Höchstbeitrag. Das ist gesetzlich
so geregelt.
Großer Vorteil: Die bisher gebildeten Alterungsrückstellungen werden
voll angerechnet. Bei einem langjährig Versicherten sinkt der
Beitrag dadurch ganz erheblich.
Die Frage, ob man in die Gesetzliche zurück
kann, stellt sich damit eigentlich nicht, denn der Standardtarif bietet
sogar mehr als die GKV und ist durch die Alterungsrückstellungen
deutlich günstiger!
Langfristig
denkende junge Versicherungsnehmer entziehen sich der Preisspirale, in dem
sie die gesparten Beiträge der Einstiegsjahre in einem Aktienfonds oder
einer (zusätzlichen) klassischen Rentenversicherung anlegen und daraus
die späteren Prämien mildern. Dies hat den weiteren Vorteil, dass man
selbst über das Geld verfügt.
Hat man sich aber für einen
Beitragsentlastungstarif entschieden, ist das Geld weg.
Andererseits sind diese Tarife sehr günstig, bei Arbeitnehmern umso
mehr, weil der Arbeitgeber beteiligt wird.

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