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Hier ist Ihr ausführlicher Online-Fragebogen zur Krankenversicherung.

Für ganz Eilige gibt's hier den Kurz-Fragebogen!

Nehmen Sie sich bitte Zeit!! Es lohnt sich.
Bitte haben Sie Verständnis für die sehr ausführliche Abfragen, auch die zu Ihrer Person.
Wenn Ihnen das alles zu viel ist, senden Sie mir einfach nur eine Email mit Ihrer Telefonnummer und ich rufe Sie an.
Nur aufgrund dieser Details kann ich Ihnen eine vernünftige und auf
Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Analyse zukommen lassen.
Die Analyse ist kostenlos!!
Sie erhalten mindestens zwei, in aller Regel drei Tarifvarianten mit einer  Kurzbeschreibung der Leistungen und der Beiträge.
Bedenken Sie auch, dass es fast unendlich viele Tarifkombinationsmöglichkeiten gibt.


Meine zukünftige private Krankenversicherung sollte folgende Leistungen enthalten:

(Die Vorgaben stellen bereits einen vernünftigen Kompromiss zwischen guten Leistungen und mittlerem Preis dar.)

Die mit  * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden, ansonsten kann keine Auswertung erfolgen!

Behandlung durch einen Heilpraktiker ?Heilpraktikerleistungen gehören nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Kassen.
Ambulante Psychotherapie ?Ambulante Psychotherapie gehört zum Leistungsumfang der gesetzlichen Kassen.
Es sollen auch Arzt-/Zahnarztrechnungen bezahlt werden, die über den üblichen Rahmen (GOÄ/GOZ) hinausgehen ?In der gesetzlichen Kasse wird die persönliche Leistung des Arztes/Zahnarztes ungefähr mit dem 1-fachen Satz vergütet. Bei der PKV liegt der Regelsatz bei mindestens 2,3-fach. Inzwischen gehen fast alle Tarife bis zum Höchstsatz (3,5-fach) oder sogar darüber hinaus.
Ich lege wert auf Beitragserstattungen bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen ?In der gesetzlichen Kasse werden Beiträge ausschließlich bei Wahltarifen erstattet. Meist ist es nur ein einziger Monatsbeitrag oder ein (noch geringerer) Festbetrag. Die Beitragsrückerstattung in der PKV ist einer der angenehmsten Leistungspunkte, da hier bis zu sechs Monatsbeiträge möglich sind.
Meine Versicherung soll mehr als einen Monat im außereuropäischen Ausland gelten ?In der gesetzlichen Kasse haben Sie im Ausland nur Versicherungsschutz, wenn Sie in Europa sind und in einem Land, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Außerhalb Europas haben Sie niemals Versicherungsschutz. In der PKV haben Sie IMMER innerhalb Europas mindestens(!) einen Monat Schutz, bei den meisten Gesellschaften sogar weltweit und mehrere Monate.
Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) sollten erstattet werden bis  EUR ?In der gesetzlichen Kasse gibt es Leistungen für Brillengläser nur noch für Kinder. Brillengestell oder Kontaktlinsen werden überhaupt nicht mehr erstattet
Meine Selbstbeteiligung pro Jahr sollte nicht höher sein als EUR ?In der gesetzlichen Kasse gibt es auch eine Selbstbeteiligung (SB) in Form der Zuzahlungen bei Medikamenten, der Praxisgebühr usw., maximal bis zu 2% des realen Bruttoeinkommens (1% bei chronisch Kranken). Bei einem Jahresbruttoeinkommen von 45.000 EUR sind dies z.B. 900 EUR. In der PKV wird von vornherein ein SB vertraglich festgelegt, der dann nicht mehr (einseitig) verändert werden darf. Tarife mit SB senken den Beitrag deutlich und sie sind meist auch beitragsstabiler.
Für Zahnbehandlung sollen mindestens erstattet werden ?Die Leistungen für die persönliche Arbeit des Zahnarztes werden in GKV und PKV nahezu immer zu 100% erstattet. Allerdings sind dabei die Abrechnungssätze (1-facher bis über 3,5-facher Satz) der beiden Systeme sehr unterschiedlich.
Für Zahnersatz sollen mindestens erstattet werden ?In der gesetzlichen Kasse wird -abhängig vom Bonusheft- ein sog. "Festkostenzuschuss" bei Zahnersatz geleistet. In Prozenten erhält man so in aller Regel höchstens 50%, meist jedoch weniger. In der PKV fängt diese Staffelung erst bei 50% an! Implantate oder Edelmetall werden in der GKV nicht erstattet.
Im Krankenhaus möchte ich untergebracht sein im ?In der gesetzlichen Kasse existiert eine Wahlleistung "1- oder 2-Bettzimmer" überhaupt nicht. Dies ist ein klassischer Bestandteil der "Privaten".
Auf eine privatärztliche Behandlung im Krankenhaus lege ich wert ?In der gesetzlichen Kasse existiert eine Wahlleistung "Chefarzt" überhaupt nicht. Dies ist ein klassischer Bestandteil der "Privaten".
Wenn ich im Krankenhaus bin, wünsche ich ein Tagegeld in Höhe von EUR Krankenhaustagegeld ?Krankenhaustagegeld ist eine Leistung, die nur in der PKV versicherbar ist. Besonders für Selbständige kann es für den wirtschaftlichen Fortbestand des Unternehmens bei einem Krankenhausaufenthalt lebensrettend sein.
Wenn ich krank bin, wünsche ich ein Tagegeld in Höhe von EUR Krankentagegeld ab ?In der gesetzlichen Kasse wird -wenn dies versichert ist-, ein Krankengeld bezahlt. Dabei ist die Leistung auf maximal 70% des Brutto- oder 90% des Nettoeinkommens begrenzt. In der PKV kann ein Nettotagegeld (=immer steuerfrei!!) bis zum tatsächlichen Nettoeinkommen abgesichert werden.
Mein Krankentagegeld soll bei steigendem Einkommen dynamisch angepasst werden ?Dynamik beim Krankentagegeld bieten die meisten Versicherer an. Damit passt sich dies automatisch an steigende Kosten und Einnahmen an, ohne neue Gesundheitsfragen.
Ich lege wert auf Kuren, die nicht von der BfA, BG usw. gezahlt werden ?Genesungskuren werden in der GKV auch immer weniger verschrieben und sie müssen genehmigt werden. Ist eine Reha-Kur notwendig, zahlt die ohnehin in der Regel nicht die (gesetzliche oder private) Krankenkasse, sondern die Deutsche Rentenversicherung.
Ich wünsche eine Senkung des Beitrags im Rentenalter ?Beitragsentlastung im Alter ist ein wichtiges Thema, auch für gesetzlich Versicherte. Hier gibt es mehrere Modelle für Angestellte, Beamte und Selbständige, an denen sich teilweise auch der Arbeitgeber beteilgt (nur bei Angestellten).
Ein Pflegezusatztarif soll den Pflegefall neben der Pflichtversicherung voll absichern ?Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung, deren Leistungen in der GKV und der PKV gleichmäßig niedrig und schlecht ist, kann und muss(!) heutzutage durch eine private Pflegezusatzversicherung aufgewertet werden. Im Pflegefall reichen die gesetzlichen Mindestleistungen nicht mehr aus. Deren Verdoppelung ist das das Mindeste, was man zugunsten seiner nächsten Verwandten abschließen sollte, da ansonsten auf deren Vermögen zugegriffen wird.

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Bruttoeinkommen im Jahr EUR

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Bisheriger Gesamtbeitrag (incl. Pflegeversicherung, Tagegeld usw.) EUR monatl.
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