| |
Leistungsunterschiede
zwischen GKV und PKV
Arztwahl
Krankenhaus
Leistungserstattung
Medikamente
-
GKV:
Kostenerstattung nur mit Krankenschein, Selbstbeteiligung in jedem
Fall, keine einfachen Arzneimittel wie Hustensaft oder Nasentropfen.
Zuzahlungen bei Arzneimitteln, "Praxisgebühr".
|
|
Zahnersatz
Beitragsrückerstattung
|
-
PKV:
Wenn sie keine Leistungen in Anspruch genommen haben, erhalten Sie
einen Teil der Beiträge zurück. Nach mehreren leistungsfreien
Jahren, im Extremfall bereits im ersten Jahr, kann die
Rückerstattung bis zu sechs Monatsbeiträgen betragen.
|
Ausschlüsse + Risiko
|
-
PKV:
Sind extreme Vorerkrankungen bekannt (Krebspatienten, AIDS etc.),
kann die PKV die Aufnahme verweigern. Ausschlüsse drohen bei
vorsätzlich verursachten Unfällen, Entziehungsmaßnahmen wie
Alkohol und Drogen und der Anwendung von Behandlungsmethoden, die
nicht anerkannt sind.
Ein Ausschluss kann sich aber auch nur auf das bekannte
Krankheitsbild beziehen, sodass alle anderen Behandlungen dennoch
bezahlt werden.
Bei bestimmten Krankheitsbildern, besonders chronische und den
Kreislauf- und Bewegungsapparat betreffende, können
Risikozuschläge erhoben werden, die den Beitrag mehr oder weniger
drastisch erhöhen können. Diese können zeitlich befristet oder
dauernd entstehen.
|

| |
|
ACHTUNG!
Werbung
für die private Krankenversicherung mit einem
Monatsbeitrag
"ab 59 EUR"
o.ä.
ist
unseriös!! |
|
Diese Seite
verwendet KEINE Cookies!
|
|