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Nachteile der PKV gegenüber der GKV
Ehepartner ohne Einkommen und Kinder
Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es keine
Familienversicherung. Für jede mitversicherte Person – Kinder, Ehefrau /
Ehemann ohne eigenes Einkommen – muss ein eigener Beitrag gezahlt
werden.
Elternzeit
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung besteht in der PKV
auch während der Elternzeit keine Beitragsfreiheit. Einige Tarife bieten
jedoch auch hier eine Befreiungsmöglichkeit bis zu einem Jahr.
Kinderkrankentagegeld
Ist das Kind krank und der Versicherte muss deshalb der Arbeit
fernbleiben, wird der Verdienstausfall nicht ausgeglichen. Inzwischen
gibt es aber bei einigen "Privaten" auch für diesen Fall spezielle Tarife.
Haushaltshilfe
Befindet sich der Versicherte im Krankenhaus oder zur Kur oder wird
häusliche Krankenpflege benötigt und das im Haushalt lebende Kind hat
das 12. Lebensjahr überschritten, übernimmt die PKV die Kosten für eine
Haushaltshilfe nur in wenigen Tarifen.
Häusliche Krankenpflege
Kosten für die Behandlungspflege zuhause, durch die ein stationärer
Aufenthalt vermieden werden kann, werden von der PKV nicht übernommen.
Allerdings wird gerade dieser Bereich sehr kulant gehandhabt, weil die
Kosten deutlich niedriger sind, als ein Krankenhausaufenthalt. Auch hier
sehen immer mehr Tarife Leistungen dafür vor.
Ambulante Genesungs- und Badekuren
Viele PKV-Tarife sehen selbst keine Leistungen vor. Die meist extrem
günstigen Kurkosten- oder Kurtagegeldtarife gleichen dies dann aus.
Ambulante Psychotherapie
Ob eine Psychotherapie übernommen wird, hängt ebenfalls vom Tarif ab.
Einige wenige bieten dies gar nicht an, andere begrenzen die jährliche
Sitzungszahl oder die Erstattungshöhe. In den höherwertigen Tarifen sind
diese Leistungen allerdings fast immer enthalten, oft sogar ohne
vorherige Genehmigung, die bei der GKV immer verlangt wird.

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unseriös!! |
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