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Nachteile der PKV gegenüber der GKV


Ehepartner ohne Einkommen und Kinder

Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es keine Familienversicherung. Für jede mitversicherte Person – Kinder, Ehefrau / Ehemann ohne eigenes Einkommen – muss ein eigener Beitrag gezahlt werden.

Elternzeit

Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung besteht in der PKV auch während der Elternzeit keine Beitragsfreiheit. Einige Tarife bieten jedoch auch hier eine Befreiungsmöglichkeit bis zu einem Jahr.

Kinderkrankentagegeld

Ist das Kind krank und der Versicherte muss deshalb der Arbeit fernbleiben, wird der Verdienstausfall nicht ausgeglichen. Inzwischen gibt es aber bei einigen "Privaten" auch für diesen Fall spezielle Tarife.

Haushaltshilfe

Befindet sich der Versicherte im Krankenhaus oder zur Kur oder wird häusliche Krankenpflege benötigt und das im Haushalt lebende Kind hat das 12. Lebensjahr überschritten, übernimmt die PKV die Kosten für eine Haushaltshilfe nur in wenigen Tarifen.

Häusliche Krankenpflege

Kosten für die Behandlungspflege zuhause, durch die ein stationärer Aufenthalt vermieden werden kann, werden von der PKV nicht übernommen. Allerdings wird gerade dieser Bereich sehr kulant gehandhabt, weil die Kosten deutlich niedriger sind, als ein Krankenhausaufenthalt. Auch hier sehen immer mehr Tarife Leistungen dafür vor.

Ambulante Genesungs- und Badekuren

Viele PKV-Tarife sehen selbst keine Leistungen vor. Die meist extrem günstigen Kurkosten- oder Kurtagegeldtarife gleichen dies dann aus.

Ambulante Psychotherapie

Ob eine Psychotherapie übernommen wird, hängt ebenfalls vom Tarif ab. Einige wenige bieten dies gar nicht an, andere begrenzen die jährliche Sitzungszahl oder die Erstattungshöhe. In den höherwertigen Tarifen sind diese Leistungen allerdings fast immer enthalten, oft sogar ohne vorherige Genehmigung, die bei der GKV immer verlangt wird.

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