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Bei diesen festen prozentualen Werten ist nur wenig Flexibilität vorhanden.Der Große Vorteil der Pflegetagegeldversicherung:Die Leistungen sind vollkommen frei
verfügbar und -wie alle Leistungen der privaten
Krankenversicherung- vollständig steuerfrei! Sie unterliegen
noch nicht einmal dem Progressionsvorbehalt. Wichtig sind auch Leistungen, die für die Stufe 0 geleistet werden, die es im Sprachgebrauch der Pflegeversicherung eigentlich gar nicht gibt. Mit Stufe 0 sind die Leistungen bei Demenz gemeint (vergl. auch § 45a SGB XI), ein immer wichtiger werdendes Thema. Solche Tarife ohne Stufe 0 sollte man meiden. Fast alle Versicherer dynamisieren die Tagegelder auch, sodass nicht die Gefahr einer Unterversicherung entsteht. Die optimale Lösung stellen
Tarife dar, die für alle Pflegestufen flexible Tagessätze
anbieten und eine Beitragsfreistellung bereits ab Stufe I. PflegerentenversicherungBei der Pflegerentenversicherung wird vom
Versicherungsnehmer nicht die Leistung festgelegt, sondern
der Monatsbeitrag. Auf dieser Basis wird von dem Versicherer
bei Die Leistungen der Pflegerentenversicherung sind jedoch
nur zum Teil garantiert. Deshalb ist auf jeden Fall zunächst
die Häufig werden wesentlich höhere Die Pflegerente wird auch schon bei Vorliegen einer
mittelschweren Demenzerkrankung ausbezahlt, selbst wenn die
gesetzlichen Vorgaben einer Wie bei allen Rentenversicherungen kann eine vorübergehende oder dauerhafte Beitragsfreistellung erfolgen. Dadurch verringern sich natürlich die späteren Leistungen, allerdings sind die bereits bezahlten Beiträge nicht verloren. Die Beiträge bei der Pflegerentenversicherung sind dauerhaft garantiert. Bei Pflegetagegeldversicherungen können die Beiträge ansteigen. Bei der Pflegerentenversicherung besteht dieses Risiko nicht. Hier steht der Rentenbetrag fest. Ab Rentenbezug entfällt dann auch die Beitragszahlung. Die Pflegerente ist allerdings etwa doppelt so teuer, als
die anderen beiden Möglichkeiten. PflegekostenversicherungDie Pflegekostenversicherung orientiert sich an den Kosten für die Pflegebedürftigkeit. Der Versicherer übernimmt im Falle der Pflegebedürftigkeit einen vorher definierten Prozentsatz der real entstehenden Kosten für die Pflege des Versicherten. Die Tarife richten sich dabei immer nach der Vorleistung der gesetzlichen/privaten Pflegepflichtversicherung. Die versicherbaren Prozentsätze bewegen sich zwischen 10% und über 200% Nachteilig ist die Abhängigkeit von den genannten Vorleistungen. Der Vorteil ist allerdings, dass es völlig egal ist, wie hoch diese Vorleistungen sind, weil ja immer der vereinbarte Prozentsatz geleistet wird. Diese Tarifvariante wird nur von sehr wenigen Versicherern angeboten. Sie ist auch nur geringfügig günstiger als das Pflegetagegeld.
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