Ein kleines Rechenbeispiel, mitten aus dem Leben...
Freddy Mustermann ist leitender technischer Angestellter, ledig, geboren am 22.01.1980 und verdient in diesem Jahr (2016)
5.800,00 € brutto monatlich bei einem bekannten großen Möbelhersteller.
Damit zahlt er als Kinderloser in seiner BKK den Höchstsatz (incl.
Pflegeversicherung)
von 766,99 EUR.
Von seinem Arbeitgeber bekommt er insgesamt 359,13 EUR als Zuschuss.
Sein eigener Beitrag: 407,86 EUR.
Damit ist er als völlig gesunder Mensch gar nicht zufrieden.
Er ruft also den Versicherungsvermittler seines Vertrauens an
und erklärt ihm, dass er sich privat versichern möchte.
Diese Leistungen wünscht sich Herr Mustermann in seiner zukünftigen Krankenversicherung:
-
Mehrbettzimmer
bei stationärem
Aufenthalt (wie "Gesetzliche")
-
möglichst
geringe
Selbstbeteiligung,
max. 400 EUR
(in der BKK müsste er bis zu 1.392 EUR p.a. =2% seines
Jahresbruttoeinkommens zuzahlen!)
-
Zahnersatz
mindestens
90%, Zahnbehandlung 100%
(mit viel Glück erstattet die BKK 50% beim einfachen
Zahnersatz)
- Erstattung
bei Implantaten
(Erstattung bei der BKK hierfür 0,00 EUR!)
-
Krankentagegeld
100,00
EUR ab 6. Woche
(Krankengeld bei BKK nicht steuerfrei und höchstens
knapp 100 EUR für maximal 72 Wochen, in der PKV IMMER
netto und für jeden Tag, zeitlich unbegrenzt und auch
bis zum realen Gesamtnettoeinkommen)
-
Beim Arzt/Zahnarzt
mindestens
3,5-fachen GOÄ-Satz
(BKK = 1-facher Satz)
-
Kurleistungen,
Heilpraktiker
(Heilpraktikerleistungen werden in der GKV grundsätzlich nicht
erstattet)
- möglichst auch eine
Beitragsrückerstattung
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In einem der besten Tarife der
privaten Krankenversicherung, die alle seine Vorgaben erfüllt,
zahlt Herr Mustermann 379,25 €.
Nach Abzug des
Arbeitgeberanteils sind dies noch
189,62 EUR
mit einer
Selbstbeteiligung von 360,00 € pro Jahr nur auf ambulante/stationäre Leistungen insgesamt.
Darin sind bereits alle Leistungen,
Tagegeld, Pflegepflichtversicherung und Alterungsrückstellungen enthalten!
Herr Mustermann spart damit jeden Monat 218,24 EUR.
Das sind im Jahr 2.618,88 EUR!
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Damit
aber noch nicht genug!!
Weil Herr Mustermann sehr gesund lebt (Nichtraucher,
optimaler BMI)
ist, erhält er von seiner neuen Versicherung einen Gesundheitsbonus von 50 EUR auf die Vollversicherung, wenn das im Rahmen
einer für ihn völlig kostenfreien Vorsorgeuntersuchung
festgestellt wird. Damit spart er nochmals
und sein tatsächlicher Beitrag sinkt weiter.
Weil er das Deutsche Sportabzeichen jedes Jahr in seinem Sportverein
macht, bekommt er dafür auch jedes Jahr 50 EUR.
Und eine Beitragsrückerstattung gibt
es auch noch bei Leistungsfreiheit, trotz der Vorsorgeuntersuchung!
Das glauben Sie alles nicht? Oder Sie fragen
sich, wo ist da der Haken?
Sie können es glauben. Diesen Herrn
Mustermann und seine private Krankenversicherung gibt es wirklich
(er
hat natürlich einen anderen Namen).
Nur den Haken, den gibt es nicht.

Ein weiteres Beispiel für eine ganze Familie
Adam Z.. (32), seine Frau Lisa (30) und die Tochter Julia (4) möchten
sich privat versichern. Adam verdient im Jahr ca. 60.000 EUR brutto, seine Frau arbeitet
nicht.
Ein ähnlicher Tarif -wie oben dargestellt- kostet für alle zusammen
735 EUR! Adams Beitrag sind rund 340 EUR, Lisa zahlt 267 EUR und
für Julia fallen 127 EUR an.
Enthalten sind
* 80% Zahnersatz,
* die Unterbringung
im Mehrbettzimmer bei stationären Aufenthalten,
* Psychotherapie (ambulant
+ stationär),
* ein Krankentagegeld von 100 EUR nach der 6. Woche,
* die
Pflegeversicherung und
* eine sehr kleine Selbstbeteiligung, ähnlich, wie in der
"Gesetzlichen".
Adam Z. bezahlt in der "Gesetzlichen" derzeit
weit über 760 EUR! Er hat
also immer noch eine Ersparnis. Der Arbeitgeber beteiligt sich mit rund 340 EUR ebenfalls daran.
Die Zuzahlungen (= Selbstbeteiligung) in der "Gesetzlichen" betragen
allerdings bei seinem Einkommen bis zu 2200 EUR pro Jahr und die
Leistungen selbst sind immer
gesetzeskonform, sie müssen nämlich "ausreichend, zweckmäßig und
wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht
überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich
sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die
Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht
bewilligen."(§ 12 SGB V).
Langfristig ist die PKV damit die bessere Lösung.
Lisa will in vier Jahren wieder als Verkäuferin für mehr als 450 EUR
monatlich arbeiten. Dann fällt ihr Beitrag (267 EUR) wieder komplett weg.
Und Julia wird irgendwann mit 18, 19, 20 Jahren eine Ausbildung oder ein
Studium beginnen und ebenfalls aus der PKV mit ihren 127 EUR herausfallen.
Aber nicht nur wirtschaftlich ist die PKV besser.
Hier besteht eine klare vertraglich geregelte Leistungspflicht,
die nicht einseitig von der Versicherung geändert werden kann.
Der Gesetzgeber dagegen kann in der GKV durch einfachen Beschluss die
ohnehin schon minimalsten Leistungen noch weiter beschränken und/oder
die Zuzahlungen erhöhen, ohne dass ein gesetzlich Versicherter dagegen
etwas unternehmen kann! Das geschah in den letzten Jahren permanent.
Und das wird auch weiterhin geschehen, denn die Finanzierung der heutigen
Krankenversicherung funktioniert nicht mehr mit den Instrumenten, die
vor über 100 Jahren noch funktioniert haben.
Allein in den letzten 40 Jahren stieg der Beitragssatz von 8,2% auf nun
rund 15,5% (plus Pflegeversicherung) bei einer Erhöhung des Höchstbeitrages von 50 EUR auf heute satte
770 EUR.
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