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... und im Alter? Wie reduziere ich die Kosten?

Die Alterungsrückstellungen

Die privaten Krankenversicherer bilden für das höhere Krankheitsrisiko im Alter individuelle Alterungsrückstellungen. Das heißt, die Gesellschaft sammelt für jeden Versicherungsnehmer im Laufe der Zeit nicht verbrauchte Beiträge und legt sie für später an. Häufen sich dann im Alter die Erkrankungen, werden diese Rückstellungen zur Abfederung steigender Beiträge verwendet. Doch in der Praxis funktioniert das Rückstellungsprinzip nur mangelhaft. Denn aus Furcht vor zu hohen Anfangstarifen legen die privaten Versicherer oft nur geringe Beitragsanteile zur Seite. Die Folge: Im Alter dreht sich die Kostenschraube um so schneller. Außerdem können die Gesellschaften die allgemeine Inflationsrate sowie die Preisentwicklung im Gesundheitswesen nur unvollständig berücksichtigen. Vertragslaufzeiten von 40 Jahren und mehr sind keine Seltenheit. Kein Versicherer kann sein Risiko auf so lange Zeit im voraus kalkulieren. Ausgabenexplosionen im Gesundheitswesen, wie wir sie in den letzten Jahren erleben, führen zwangsläufig zu Beitragsanpassungen nach oben.

Der Beitragsentlastungstarif

Die privaten Krankenkassen versuchen mit verschiedenen Angeboten, den jährlichen Preisanstieg abzubremsen. Eine Möglichkeit ist, mit einem Aufschlag auf die aktuelle Prämie die Beitragssätze im Alter zu stabilisieren. Wer den so genannten Beitragsentlastungstarif abschließt, dem garantieren die Gesellschaften eine Beitragsminderung – zumeist ab 65 Jahren. Beitragsentlastungen zu einem früheren Zeitpunkt sind bei verschiedenen Gesellschaften möglich. Zwei Varianten sind auf dem Markt:

Konstante Beitragsentlastung: Der Versicherer garantiert ab einem bestimmten Zeitpunkt eine feste Entlastungssumme, zum Beispiel 50 EUR pro Monat, und beteiligt darüber hinaus den Kunden an den Überschüssen.

Dynamische Beitragsentlastung: Der Anbieter ermöglicht es seinem Kunden, die Höhe der monatlichen Beitragsentlastung selbst festzulegen. Dieser Betrag erhöht sich später – zumeist in Fünf-Jahres-Schritten.

Besonders günstige Anbieter von Beitragsentlastungen bieten eine Beitragsentlastung von 50 EUR ab 65 Jahre für 30jährige Personen ab 6 EUR pro Monat an. Die Beitragsentlastungszuschläge für Arbeitnehmer zahlt übrigens auch der Arbeitgeber zur Hälfte bis zum Höchstbetrag der BBG.

Langfristig denkende Versicherungsnehmer versichern nicht den Beitragentlastungstarif. Sie legen die dafür vorgesehenen Beiträge in einem Aktienfonds oder einer (zusätzlichen) klassischen (fondsgebundenen) Rentenversicherung an. Dies hat den Vorteil, dass man selbst jederzeit über das Geld verfügt. Hat man sich für einen Beitragsentlastungstarif entschieden, ist das Geld weg. Das ist dann umso schlimmer, wenn man die PKV wechselt oder wieder gesetzlich versichert ist. Hierfür zahlt (bei Arbeitnehmern) der Arbeitgeber ebenfalls Zuschüsse, wenn es sich um eine betriebliche Altersversorgung handelt.

Ist man sicher, dass ein späterer Wechsel der PKV ausgeschlossen ist, sind die Entlastungstarife sinnvoll und auch (je nach Versicherer) günstig.

Umsteigen auf einen anderen Tarif

Eine empfehlenswerte Alternative, seinen Beitrag im Alter zu senken, ist der Wechsel in einen anderen Tarif des Versicherers. Die Versicherungsgesellschaften sehen diese Variante zwar nicht gern, müssen aber laut Versicherungsvertragsgesetz (§ 204) dem Wunsch des Kunden entsprechen. Der Versicherte sollte versuchen, in einen vergleichbaren Tarif mit niedrigeren Beiträge zu kommen. Die Beitragsunterschiede entstehen, wenn die Beitragszahler in diesem Tarif deutlich jünger sind, der Tarif also erst später als der eigene aufgelegt wurde.

Achtung: Normalerweise kann der Kunde bei einem Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft seine bereits angesparte Altersrückstellung mit in den neuen Tarif nehmen. Die Praxis sieht aber oft anders aus. Die Gesellschaften versuchen immer wieder, den neuen Tarif mit dem aktuellen Einstiegsalter festzulegen. Die angesparten Alterungsrückstellungen aus dem alten Tarif sollen einfach unter den Tisch fallen. Diese Praxis ist aber nicht rechtens.

 

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Sind verbesserte Leistungen im neuen Tarif enthalten, können die Versicherer für diese Punkte erneut eine Gesundheitsprüfung und Wartezeiten verlangen. In den meisten Fällen müssen bessere Leistungen auch mit höheren Beiträgen bezahlt werden.

Leistungen abspecken

Wer nicht in einen anderen Tarif wechseln möchte, der kann die bestehende Police durchleuchten und Einsparpotentiale aufdecken. Diese Maßnahmen bieten sich an:

Selbstbehalt vereinbaren bzw. erhöhen: Wer einen Teil seiner jährlichen Krankheitskosten selbst bezahlt, kann die Prämien deutlich nach unten drücken. Als Faustregel gilt: Je höher die Zuzahlung, desto mehr Beitragsnachlass gewähren die Versicherungen. Einsparungen von 2.000 EUR und mehr jährlich sind keine Seltenheit. Aber Achtung: Bei Angestellten, dessen Versicherungsbeiträge zur Hälfte der Arbeitgeber trägt, halbiert sich auch die Einsparung bei einem Selbstbehalt. Selbständige und Freiberufler profitieren dagegen von der vollen Ersparnis.

Krankenhausleistungen überprüfen: Privatpatienten sollten prüfen, ob eine Krankenhausunterbringung in einem Einzelzimmer notwendig ist. Entscheidet man sich für ein Zweibettzimmer, sind jährliche Prämienersparnisse von 500 EUR und mehr keine Seltenheit. Wer auch in einem Zimmer mit mehr als zwei Betten gut schläft, der kann seine Versicherungsprämie leicht um einen weiteren halben Tausender p.a. drücken.

Auf das Krankenhaustagegeld verzichten: Nur wer gut bei Kasse ist, sollte sich ein Krankenhaustagegeld leisten. Für zum Beispiel 50 EUR am Tag sind bis zu 20 EUR Monatsprämie fällig. Ein teures Vergnügen. Insbesondere Angestellte, die Krankengeld von ihrem Arbeitgeber erhalten, können auf diesen Luxus verzichten. Anders Selbständige und Freiberufler, hier schlägt der Verdienstausfall viel schwerer zu Buche.

Zuzahlungen bei Zahnbehandlungen erhöhen: Wer nicht gerade seine Zähne komplett sanieren möchte, sollte überlegen, ob er nicht die Erstattung für Zahnersatz sowie Zahn- oder Kieferbehandlungen reduzieren kann. Ältere Versicherte, die zum Beispiel gerade ihre dritten Zähne erhalten haben, können leicht die Kosten für Zahnbehandlungen senken. Teure Kronen und Brücken sind bei ihnen nicht mehr fällig. Kostenersparnis: ein paar Hunderter im Jahr.

Beitragsrückerstattung: Wer ein volles Kalenderjahr keine Arzt- oder Klinikrechnungen bei der privaten Krankenversicherung eingereicht hat, bekommt Geld zurück. Je nach Gesellschaft und Tarif sind das zwischen einem und sechs Monatsbeiträgen. Legen Sie notwendige Behandlungen in einem Jahr zusammen, damit Sie im folgenden Jahr möglichst kostenfrei sind. Zahlen Sie kleinere Beträge aus eigener Tasche.

Umsteigen in den Standard-/Basistarif

Der letzte Schritt zu einem günstigen Beitrag ist das Umsteigen auf die Minimalversorgung. Jede Versicherung muss einen Standardtarif (seit 2009 = Basistarif) für Versicherte anbieten, die über 55 Jahre alt sind und mindestens zehn Jahre bei dieser Gesellschaft versichert sind.

Dieser Tarif bietet das Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen und darf nicht mehr kosten als deren Höchstbeitrag. Errechnet der Versicherer eine höhere Prämie, muss er den Mehrbetrag ausgleichen. Zu diesem Zweck zahlen die privaten Krankenversicherer in einen so genannten Feuerwehrfonds ein, aus dem die Mehrkosten für die Standardtarife gezahlt werden. Vorteil der Billigtarife: Der Versicherte kann die bis dahin angehäuften Alterungsrückstellungen mitnehmen. So kann der Beitrag oft bis auf weit über die Hälfte gedrückt werden.

Nachteile des Standardtarif

Will der Versicherte nicht zuzahlen, muss er sich nun von einem Kassenarzt behandeln lassen. Im Basistarif leistet die Versicherung nämlich nur zum 1,7-fachen Satz, viele Ärzte möchten ihre Behandlung aber weiterhin bis zum 3,5-fachen Satz für Privatversicherte abrechnen. Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrem behandelnden Arzt. Allerdings ist die Leistung immer noch höher, da die "Gesetzliche" immer nur mit dem einfachen Satz abrechnen darf.

Wer eine Beitragsentlastung ab 65 vereinbart hat, sollte sich vor dem Wechsel in den Basistarif erkundigen, wie viel dieser kostet. Die Beitragsentlastung wird nämlich immer von den tatsächlichen Kosten heruntergerechnet. Hat der Versicherte zum Beispiel eine Beitragsentlastung von 50 EUR vereinbart, und die Prämie des Basistarifs übersteigt den Höchstbetrag von 450 EUR um 50 EUR, so kann er nur die restlichen 25 EUR als reale Entlastung für sich in Anspruch nehmen.

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