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und im Alter? Wie reduziere ich die Kosten?
Die
Alterungsrückstellungen
Die
privaten Krankenversicherer bilden für das höhere Krankheitsrisiko im
Alter individuelle Alterungsrückstellungen. Das heißt, die Gesellschaft
sammelt für jeden Versicherungsnehmer im Laufe der Zeit nicht verbrauchte
Beiträge und legt sie für später an. Häufen sich dann im Alter die
Erkrankungen, werden diese Rückstellungen zur Abfederung steigender
Beiträge verwendet. Doch in der Praxis funktioniert das
Rückstellungsprinzip nur mangelhaft. Denn aus Furcht vor zu hohen
Anfangstarifen legen die privaten Versicherer oft nur geringe
Beitragsanteile zur Seite. Die Folge: Im Alter dreht sich die
Kostenschraube um so schneller. Außerdem können die Gesellschaften die
allgemeine Inflationsrate sowie die Preisentwicklung im Gesundheitswesen
nur unvollständig berücksichtigen. Vertragslaufzeiten von 40 Jahren und
mehr sind keine Seltenheit. Kein Versicherer kann sein Risiko auf so lange
Zeit im voraus kalkulieren. Ausgabenexplosionen im Gesundheitswesen, wie
wir sie in den letzten Jahren erleben, führen zwangsläufig zu
Beitragsanpassungen nach oben.
Der Beitragsentlastungstarif
Die privaten Krankenkassen versuchen mit
verschiedenen Angeboten, den jährlichen Preisanstieg abzubremsen. Eine
Möglichkeit ist, mit einem Aufschlag auf die aktuelle Prämie die
Beitragssätze im Alter zu stabilisieren. Wer den so genannten
Beitragsentlastungstarif abschließt, dem garantieren die Gesellschaften
eine Beitragsminderung – zumeist ab 65 Jahren. Beitragsentlastungen zu
einem früheren Zeitpunkt sind bei verschiedenen Gesellschaften möglich.
Zwei Varianten sind auf dem Markt:
Konstante Beitragsentlastung: Der
Versicherer garantiert ab einem bestimmten Zeitpunkt eine feste
Entlastungssumme, zum Beispiel 50 EUR pro Monat, und beteiligt darüber
hinaus den Kunden an den Überschüssen.
Dynamische Beitragsentlastung: Der
Anbieter ermöglicht es seinem Kunden, die Höhe der monatlichen
Beitragsentlastung selbst festzulegen. Dieser Betrag erhöht sich später
– zumeist in Fünf-Jahres-Schritten.
Besonders günstige Anbieter von
Beitragsentlastungen bieten eine Beitragsentlastung von 50 EUR ab 65 Jahre
für 30jährige Personen ab 6 EUR pro Monat an. Die Beitragsentlastungszuschläge für Arbeitnehmer zahlt
übrigens auch der Arbeitgeber zur Hälfte bis zum Höchstbetrag der
BBG.
Langfristig
denkende Versicherungsnehmer versichern nicht den
Beitragentlastungstarif. Sie legen die dafür vorgesehenen Beiträge in einem Aktienfonds oder
einer (zusätzlichen) klassischen (fondsgebundenen) Rentenversicherung an. Dies hat den Vorteil, dass man
selbst jederzeit über das Geld verfügt.
Hat man sich für einen
Beitragsentlastungstarif entschieden, ist das Geld weg.
Das
ist dann umso schlimmer, wenn man die PKV wechselt oder wieder gesetzlich
versichert ist. Hierfür zahlt (bei Arbeitnehmern) der Arbeitgeber
ebenfalls Zuschüsse, wenn es sich um eine betriebliche Altersversorgung
handelt.
Ist man sicher, dass ein späterer Wechsel der PKV ausgeschlossen ist,
sind die Entlastungstarife sinnvoll und auch (je nach Versicherer)
günstig.
Umsteigen auf einen anderen Tarif
Eine empfehlenswerte
Alternative, seinen Beitrag im Alter zu senken, ist der Wechsel in einen
anderen Tarif des Versicherers. Die Versicherungsgesellschaften sehen
diese Variante zwar nicht gern, müssen aber laut
Versicherungsvertragsgesetz (§ 204) dem Wunsch des Kunden entsprechen.
Der Versicherte sollte versuchen, in einen vergleichbaren Tarif mit
niedrigeren Beiträge zu kommen. Die Beitragsunterschiede entstehen, wenn
die Beitragszahler in diesem Tarif deutlich jünger sind, der Tarif also
erst später als der eigene aufgelegt wurde.
Achtung: Normalerweise kann der Kunde
bei einem Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft seine bereits angesparte
Altersrückstellung mit in den neuen Tarif nehmen. Die Praxis sieht aber
oft anders aus.
Die Gesellschaften versuchen immer wieder, den neuen Tarif
mit dem aktuellen Einstiegsalter festzulegen. Die angesparten
Alterungsrückstellungen aus dem alten Tarif sollen einfach unter den Tisch
fallen. Diese Praxis ist aber nicht rechtens.
Lassen Sie sich auf jeden Fall von
einem Profi beraten! Mehr Infos
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Sind verbesserte Leistungen im neuen Tarif
enthalten, können die Versicherer für diese Punkte erneut eine
Gesundheitsprüfung und Wartezeiten verlangen. In den meisten Fällen
müssen bessere Leistungen auch mit höheren Beiträgen bezahlt werden.
Leistungen abspecken
Wer nicht in einen
anderen Tarif wechseln möchte, der kann die bestehende Police
durchleuchten und Einsparpotentiale aufdecken. Diese Maßnahmen bieten
sich an:
Selbstbehalt
vereinbaren bzw. erhöhen: Wer einen Teil seiner jährlichen
Krankheitskosten selbst bezahlt, kann die Prämien deutlich nach unten
drücken. Als Faustregel
gilt: Je höher die Zuzahlung, desto mehr Beitragsnachlass gewähren die
Versicherungen. Einsparungen von 2.000 EUR und mehr jährlich sind keine
Seltenheit. Aber Achtung: Bei Angestellten, dessen
Versicherungsbeiträge zur Hälfte der Arbeitgeber trägt, halbiert sich
auch die Einsparung bei einem Selbstbehalt. Selbständige und Freiberufler
profitieren dagegen von der vollen Ersparnis.
Krankenhausleistungen
überprüfen: Privatpatienten sollten prüfen, ob eine
Krankenhausunterbringung in einem Einzelzimmer notwendig ist. Entscheidet
man sich für ein Zweibettzimmer, sind jährliche Prämienersparnisse von
500 EUR und mehr keine Seltenheit. Wer auch in einem Zimmer mit mehr als
zwei Betten gut schläft, der kann seine Versicherungsprämie leicht um
einen weiteren halben Tausender p.a. drücken.
Auf das
Krankenhaustagegeld verzichten: Nur wer gut bei Kasse ist, sollte sich
ein Krankenhaustagegeld leisten. Für zum Beispiel 50 EUR am Tag sind bis
zu 20 EUR Monatsprämie fällig. Ein teures Vergnügen. Insbesondere
Angestellte, die Krankengeld von ihrem Arbeitgeber erhalten, können auf
diesen Luxus verzichten. Anders Selbständige und Freiberufler, hier
schlägt der Verdienstausfall viel schwerer zu Buche.
Zuzahlungen bei
Zahnbehandlungen erhöhen: Wer nicht gerade seine Zähne komplett
sanieren möchte, sollte überlegen, ob er nicht die Erstattung für
Zahnersatz sowie Zahn- oder Kieferbehandlungen reduzieren kann. Ältere
Versicherte, die zum Beispiel gerade ihre dritten Zähne erhalten haben,
können leicht die Kosten für Zahnbehandlungen senken. Teure Kronen und
Brücken sind bei ihnen nicht mehr fällig. Kostenersparnis: ein paar
Hunderter im Jahr.
Beitragsrückerstattung:
Wer ein volles Kalenderjahr keine Arzt- oder Klinikrechnungen bei der
privaten Krankenversicherung eingereicht hat, bekommt Geld zurück. Je
nach Gesellschaft und Tarif sind das zwischen einem und sechs
Monatsbeiträgen. Legen Sie notwendige Behandlungen in einem Jahr
zusammen, damit Sie im folgenden Jahr möglichst kostenfrei sind. Zahlen
Sie kleinere Beträge aus eigener Tasche.
Umsteigen in den Standard-/Basistarif
Der letzte Schritt zu
einem günstigen Beitrag ist das Umsteigen auf die Minimalversorgung. Jede
Versicherung muss einen Standardtarif (seit 2009 = Basistarif) für Versicherte
anbieten, die über 55 Jahre alt sind und mindestens zehn Jahre bei
dieser Gesellschaft versichert sind.
Dieser
Tarif bietet das Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen und darf
nicht mehr kosten als deren Höchstbeitrag. Errechnet
der Versicherer eine höhere Prämie, muss er den Mehrbetrag ausgleichen.
Zu diesem Zweck zahlen die privaten Krankenversicherer in einen so
genannten Feuerwehrfonds ein, aus dem die Mehrkosten für die
Standardtarife gezahlt werden. Vorteil der Billigtarife: Der Versicherte
kann die bis dahin angehäuften Alterungsrückstellungen mitnehmen. So kann
der Beitrag oft bis auf weit über die Hälfte gedrückt werden.
Nachteile des
Standardtarif
Will der Versicherte nicht zuzahlen, muss
er sich nun von einem Kassenarzt behandeln lassen. Im Basistarif leistet
die Versicherung nämlich nur zum 1,7-fachen Satz, viele Ärzte möchten
ihre Behandlung aber weiterhin bis zum 3,5-fachen Satz für
Privatversicherte abrechnen. Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrem
behandelnden Arzt. Allerdings ist die Leistung immer noch höher, da die
"Gesetzliche" immer nur mit dem einfachen Satz abrechnen darf.
Wer eine Beitragsentlastung ab 65
vereinbart hat, sollte sich vor dem Wechsel in den Basistarif erkundigen,
wie viel dieser kostet. Die Beitragsentlastung wird nämlich immer von den
tatsächlichen Kosten heruntergerechnet. Hat der Versicherte zum Beispiel
eine Beitragsentlastung von 50 EUR vereinbart, und die Prämie des
Basistarifs übersteigt den Höchstbetrag von 450 EUR um 50 EUR, so kann er
nur die restlichen 25 EUR als reale Entlastung für sich in Anspruch nehmen.

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