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GKV: Die GKV
ist eine Sozialversicherung. Die Beiträge werden nach dem
Umlageverfahren erhoben. Der Beitrag richtet sich nach dem
Beitragssatz der jeweiligen Kasse (derzeit ca. 15,5
Prozent) sowie nach der Höhe des Einkommens bis zur
Bemessungsgrenze. Der Familienstand spielt dabei keine Rolle.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge je zur
Hälfte. Beitragserhöhungen kommen auf drei Wegen zustande:
erstens durch die jährliche Anhebung der
Beitragsbemessungsgrenze,
zweitens durch Lohnerhöhungen und drittens durch Anhebung des
Kassen-Beitragssatzes. In der GKV gibt es eine Umverteilung zwischen
Besserverdienenden und weniger Verdienenden, zwischen Ledigen und
Verheirateten und zwischen Jungen und Alten. Familienmitglieder ohne
eigenes Einkommen sind kostenfrei mitversichert
(Familienversicherung). |
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PKV: Die PKV
ist eine Individualversicherung. Jede Risikogruppe wird in
gesonderte Tarife eingestuft, die speziell mit den zu erwartenden
Leistungen bestückt sind. Dabei gilt das Äquivalenzprinzip: Die Summe
der erwarteten Leistungen des Versicherers ist gleich der Summe der
Prämien der entsprechenden Risikogruppe. In der PKV richtet sich der
Beitrag nach Eintrittsalter, Geschlecht, gewähltem Versicherungsschutz
und Gesundheitszustand. Für Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen
müssen gesonderte Beiträge entrichtet werden. Beitragserhöhungen gibt
es nur, um die Mehrkosten aus wachsender Inflation und medizinischem
Fortschritt abzudecken und um erhöhte Ausgaben bei verstärkter
Leistungsinanspruchnahme auszugleichen. Hierfür werden
Beitragsrückstellungen
gebildet. |
Anders als in der GKV
werden die Leistungen in den PKV-Tarifen selbst gewählt. Das bedeutet
umgekehrt, dass der Beitrag je nach Leistungspaket schwankt. Durch
Leistungsreduzierung kann der Beitrag gesenkt werden, ebenso durch
Selbstbeteiligung an den Krankheitskosten – ein weiterer Unterschied zur
GKV. Gleich den pflichtversicherten Arbeitnehmern ist das Zuzahlungssystem
durch den Arbeitgeber. Bis zur Pflichtversichertengrenze erhalten privat
Versicherte von diesem einen 50-prozentigen Zuschuss auf die üblichen
Leistungen wie Krankheitskosten, Krankengeld, Pflegekosten etc. Das gilt
auch für die Beiträge für den Ehepartner und die Kinder.
Frauen müssen in
der PKV einen höheren Beitrag zahlen. Diese erhöhten
Aufwendungen resultieren einerseits aus Schwangerschafts- und
Geburtskosten, andererseits daraus, dass Frauen öfter und aufwendiger
medizinisch behandelt werden als Männer (früher beginnende Vorsorge,
regelmäßige Besuche beim Gynäkologen + Zahnarzt), hauptsächlich jedoch aus der
höheren Lebenserwartung.
Seit 2013 müssen alle
PKV-Versicherer sog. "Unisex"-Tarife anbieten. Dabei darf in die
Beitragskalkulation das Geschlecht nicht mehr einfließen. Wie sich das
auf die Beitragskalkulation auswirken wird, dürfte klar sein: Männer
wurden teurer, Frauen zahlen weniger.
Auf bestehende Verträge hat dies aber keinen Einfluss; dort ändert sich
nichts.

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