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Unterschiede in der Beitragsberechnung

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GKV: Die GKV ist eine Sozialversicherung. Die Beiträge werden nach dem Umlageverfahren erhoben. Der Beitrag richtet sich nach dem Beitragssatz der jeweiligen Kasse (derzeit ca. 15,5 Prozent) sowie nach der Höhe des Einkommens bis zur Bemessungsgrenze. Der Familienstand spielt dabei keine Rolle. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge je zur Hälfte. Beitragserhöhungen kommen auf drei Wegen zustande: erstens durch die jährliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, zweitens durch Lohnerhöhungen und drittens durch Anhebung des Kassen-Beitragssatzes. In der GKV gibt es eine Umverteilung zwischen Besserverdienenden und weniger Verdienenden, zwischen Ledigen und Verheirateten und zwischen Jungen und Alten. Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen sind kostenfrei mitversichert (Familienversicherung).

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PKV: Die PKV ist eine Individualversicherung. Jede Risikogruppe wird in gesonderte Tarife eingestuft, die speziell mit den zu erwartenden Leistungen bestückt sind. Dabei gilt das Äquivalenzprinzip: Die Summe der erwarteten Leistungen des Versicherers ist gleich der Summe der Prämien der entsprechenden Risikogruppe. In der PKV richtet sich der Beitrag nach Eintrittsalter, Geschlecht, gewähltem Versicherungsschutz und Gesundheitszustand. Für Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen müssen gesonderte Beiträge entrichtet werden. Beitragserhöhungen gibt es nur, um die Mehrkosten aus wachsender Inflation und medizinischem Fortschritt abzudecken und um erhöhte Ausgaben bei verstärkter Leistungsinanspruchnahme auszugleichen. Hierfür werden Beitragsrückstellungen gebildet.

Anders als in der GKV werden die Leistungen in den PKV-Tarifen selbst gewählt. Das bedeutet umgekehrt, dass der Beitrag je nach Leistungspaket schwankt. Durch Leistungsreduzierung kann der Beitrag gesenkt werden, ebenso durch Selbstbeteiligung an den Krankheitskosten – ein weiterer Unterschied zur GKV. Gleich den pflichtversicherten Arbeitnehmern ist das Zuzahlungssystem durch den Arbeitgeber. Bis zur Pflichtversichertengrenze erhalten privat Versicherte von diesem einen 50-prozentigen Zuschuss auf die üblichen Leistungen wie Krankheitskosten, Krankengeld, Pflegekosten etc. Das gilt auch für die Beiträge für den Ehepartner und die Kinder.

Frauen müssen in der PKV einen höheren Beitrag zahlen. Diese erhöhten Aufwendungen resultieren einerseits aus Schwangerschafts- und Geburtskosten, andererseits daraus, dass Frauen öfter und aufwendiger medizinisch behandelt werden als Männer (früher beginnende Vorsorge, regelmäßige Besuche beim Gynäkologen + Zahnarzt), hauptsächlich jedoch aus der höheren Lebenserwartung.

Seit 2013 müssen alle PKV-Versicherer sog. "Unisex"-Tarife anbieten. Dabei darf in die Beitragskalkulation das Geschlecht nicht mehr einfließen. Wie sich das auf die Beitragskalkulation auswirken wird, dürfte klar sein: Männer wurden teurer, Frauen zahlen weniger.
Auf bestehende Verträge hat dies aber keinen Einfluss; dort ändert sich nichts.

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