...Wartezeiten in der Krankenversicherung


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Wartezeiten in der Krankenversicherung

können entstehen, wenn Sie nicht zeitlich übergangslos aus einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung in eine Private wechseln. Viele Versicherer verzichten ganz auf die Einhaltung von Wartezeiten oder gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes. Andere bestehen in jedem Fall auf deren Einhaltung.

Vereinfacht dargestellt: Die allgemeine Wartezeit von drei Monaten gilt für alle Leistungen, die besondere Wartezeit von acht Monaten bei Entbindung, allen Zahnleistungen und Psychotherapie.

Eine Wartezeit hat zur Folge, dass Sie bestimmte Leistungen gar nicht oder nur eingeschränkt in Anspruch nehmen können. Sie gilt grundsätzlich nicht bei Unfällen.

Sehr viele Versicherer verzichten auf die Einhaltung der Wartezeiten. Kommen Sie aus der "Gesetzlichen" oder einer "Privaten" ohne zeitliche Lücke, werden die Wartezeiten ohnehin angerechnet; es gibt also keine.

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