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Wartezeiten
in der Krankenversicherung
können entstehen, wenn Sie nicht zeitlich
übergangslos aus einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung in
eine Private wechseln. Viele Versicherer verzichten ganz auf die Einhaltung von
Wartezeiten oder gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes. Andere bestehen
in jedem Fall auf deren Einhaltung.
Vereinfacht dargestellt: Die
allgemeine Wartezeit von drei Monaten gilt
für alle Leistungen, die besondere Wartezeit von
acht Monaten bei Entbindung, allen Zahnleistungen und
Psychotherapie.
Eine Wartezeit hat zur Folge, dass Sie
bestimmte Leistungen gar nicht oder nur eingeschränkt in Anspruch nehmen
können. Sie gilt grundsätzlich nicht bei Unfällen.
Sehr viele Versicherer verzichten auf die
Einhaltung der Wartezeiten. Kommen Sie aus der "Gesetzlichen" oder einer
"Privaten" ohne zeitliche Lücke, werden die Wartezeiten ohnehin
angerechnet; es gibt also keine.

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ACHTUNG!
Werbung
für die private Krankenversicherung mit einem
Monatsbeitrag
"ab 59 EUR"
o.ä.
ist
unseriös!! |
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