...Was bedeutet die Versicherungspflichtgrenze?


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Was bedeutet die Versicherungspflichtgrenze?

Diese Grenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) liegt derzeit (2016) bei einem Jahresbruttogehalt von 56.250 EUR (= 4.687,50 EUR mtl.). Die Werte gelten in den alten und neuen Bundesländern.

In dem Jahresbruttogehalt sind folgende Beträge enthalten:

alle Monatsgehälter, also auch 13., 14. usw., Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen, Zulagen, auch geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen) und Sachzuwendungen, Sonderzahlungen, pauschale (!) Überstundenvergütungen usw.

Wenn also von einem Betrag von monatlich 4.687,50 EUR die Rede ist, so bezieht sich das auf alle Monatsgehälter. Maßgebend ist aber immer das gesamte Jahreseinkommen.

Nur wer diese Grenze als Arbeitnehmer überschreitet, kann sich privat krankenversichern (Ausnahme: Befreiung von der Versicherungspflicht).

Seit 2011 muss diese Grenze nicht mehr in drei Kalenderjahren hintereinander in Folge überschritten werden!

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ACHTUNG!

Werbung für die private Krankenversicherung mit einem Monatsbeitrag
"ab 59 EUR" o.ä.

ist unseriös!!

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