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Was bedeutet
die Versicherungspflichtgrenze?
Diese Grenze
(Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) liegt derzeit
(2016) bei einem Jahresbruttogehalt von
56.250 EUR (=
4.687,50 EUR mtl.). Die Werte gelten in den alten und neuen Bundesländern.
In dem Jahresbruttogehalt sind folgende
Beträge enthalten:
alle Monatsgehälter, also auch 13., 14. usw., Urlaubsgeld, vermögenswirksame
Leistungen, Zulagen, auch geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen) und Sachzuwendungen,
Sonderzahlungen, pauschale (!) Überstundenvergütungen usw.
Wenn also von einem
Betrag von monatlich 4.687,50 EUR die Rede ist, so bezieht sich das auf alle Monatsgehälter.
Maßgebend ist aber immer das gesamte Jahreseinkommen.
Nur wer diese Grenze als Arbeitnehmer
überschreitet, kann sich privat krankenversichern (Ausnahme: Befreiung
von der Versicherungspflicht).
Seit 2011 muss diese Grenze nicht mehr in drei Kalenderjahren
hintereinander in Folge überschritten werden!

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ACHTUNG!
Werbung
für die private Krankenversicherung mit einem
Monatsbeitrag
"ab 59 EUR"
o.ä.
ist
unseriös!! |
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