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Infos zum Tarifwechsel
Gesetzliches Wechselrecht
Durch das Tarifwechselrecht des § 204 Versicherungsvertragsgesetz
(VVG) ist es privat Versicherten möglich, aus alten Tarifen mit
hohen Beiträgen in günstigere, neue Tarife bei ihrem aktuellen
Versicherer zu wechseln.
"Normale" Versicherungsmakler, -berater und -vertreter haben damit
oft ein Problem, weil die alten Tarife und Bedingungen eine ganz
andere Struktur haben als neue. Grundsätzlich gilt dabei, dass ohne
Gesundheitsprüfung(!) nur in gleichwertige oder Tarife mit
geringerem Leistungsumfang gewechselt werden kann.
Erhöhung des Selbstbehalts?
Viele Verbraucher fragen daher meist erst mal bei ihrer
Versicherung nach. Diese Bestandskunden zahlen ja den hohen Beitrag und
die Reaktionen sind deshalb nur in den wenigsten Fällen im Sinne
der Kunden.
Eine reine Erhöhung der Selbstbeteiligung ist kaum
sinnvoll, da durch die erhöhte Selbstbeteiligung der bisherige
Monatsbeitrag letzten Endes nur minimal oder gar nicht sinkt. Die
altersbedingten Nachteile des gesamten Tarifs werden dabei nicht
berücksichtigt.
Reinfall
Auch unattraktive Tarife werden angeboten, die meist nur Leistungen
der gesetzlichen Krankenkassen haben.
Besonders ältere Menschen,
denen der Beitrag einfach zu hoch ist, fallen auf diese Angebote
rein und reduzieren damit Ihren Versicherungsschutz.
Gesundheitsfragen
Erneute Gesundheitsfragen werden ebenfalls immer wieder mal
gestellt. Durch die Forderung werden vor allem auch wieder Ältere
abgeschreckt, die schon erste Beschwerden hatten und sich vor
Risikozuschlägen fürchten.
Zuschläge dürfen aber in Verbindung mit
Gesundheitsfragen nur erhoben werden, wenn Teile des neuen Tarifs
besser sind als der alte und dann auch nur auf diese
Differenz! Auf diese Mehrleistungen kann der Kunde aber auch
verzichten, was gern "vergessen" wird!
Abgewimmelt
Oft wird von den Versicherungsunternehmen auch versucht, die Kunden
"abzuwimmeln" in dem einfach behauptet wird, dass ein Wechsel nicht
möglich sei oder -noch schlimmer- gar keine Antwort kommt.
Die Lösung
Diese Verhinderungstaktik lässt sich in den meisten Fällen umgehen,
wenn ein Profi als Mittler zwischen den berechtigten Interessen des
Versicherten gegenüber der Gesellschaft auftritt. Er kennt die
Tarife und Bedingungen des alten und der potenziellen neuen Tarife
genau. Und die Beiträge selbstverständlich auch!
Da in den
Verhandlungen mit der Gesellschaft u.a. auch die bisher gebildeten
Alterungsrückstellungen eine wesentliche Rolle spielen, ist es
möglich, einen ähnlichen Tarif zu einem deutlich niedrigeren Beitrag
zu bekommen.
Eins oder viele Tarifsysteme?
Das wiederum hängt auch von der Anzahl der bei dem
Versicherungsunternehmen aktiv und passiv vorhandenen Tarifsystemen
ab. Nicht jede Gesellschaft hat mehrere davon. Dann wird es schwerer
oder sogar unmöglich zu wechseln.
Wann geht es?
Sind Sie länger als sieben Jahre bei der gleichen
Gesellschaft und Ihr Beitrag liegt über 400 EUR wird es für
Sie interessant. Dies sind nur grobe Richtwerte, die im Einzelfall
genau geprüft werden müssen.
Guter Rat...
Von einem Tarifwechsel ohne professionelle Beratung ist dringend
abzuraten, da falsche Entscheidungen nicht oder nur schwer rückgängig zu machen
sind und teure Folgen im Alter haben können.
... ist nicht teuer
Im Gegensatz zu der Vermittlung von neuen Versicherungen
findet hier nur ein Wechsel des Tarifs statt, der im Ergebnis eine
Ersparnis von mehreren hundert bis weit über 1000 Euro im Jahr bringen soll.
Eine Versicherung macht somit ein Minusgeschäft und zahlt
dementsprechend auch keine Provision/Courtage.
Hier ist vieles anders!
Die Arbeit, die in so einem Wechsel steckt, ist meistens viel größer
als die "normale" Vermittlung und Beratung zu einer
Krankenversicherung. Deshalb erfolgt zunächst eine sehr intensive Beratung
über die bestehenden und die zukünftigen potenziellen Tarife.
Erst wenn das Beratungsergebnis Ihren Wünschen entspricht und
die Vorschläge von Ihnen auch angenommen werden, fällt eine
vergleichsweise geringe Vermittlungspauschale an.
Das bedeutet, dass der/die Wechselwillige von der langfristig(!)
großen Ersparnis einen ganz kleinen Teil als Aufwandsentschädigung
einmalig bezahlt.
Und da gibt es sehr große Unterschiede!
Die meisten
Wechselvermittler verlangen oft einen ganzen ersparten Jahresbeitrag,
der komplett und oft auch noch im Voraus zu
zahlen ist und/oder sie berücksichtigen nicht die Selbstbeteiligung.
Das sparsame Kostenmodell
Mein Kostenmodell ist deutlich "sparsamer" und es gibt -abhängig von
der Zahlungsweise- noch Nachlässe bis zu 5% und die
Möglichkeit einer individuellen Vereinbarung. Meine Angebote sind
daher immer fair!
Überzeugt? Dann schreiben Sie mir.
Hier können Sie Ihre Wünsche angeben.
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ACHTUNG!
Werbung
für die private Krankenversicherung mit einem
Monatsbeitrag
"ab 59 EUR"
o.ä.
ist
unseriös!! |
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